Rechtliches
AGB
Stand: September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vital IT GmbH
Vital IT GmbH · Friedlandstraße 66 · 51067 Köln
Amtsgericht Köln, HRB 123372 · Geschäftsführer: Pascal Harbers · info@vitalitgroup.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Vital IT GmbH (nachfolgend „Vital IT") gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Vital IT schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
(2) Diese AGB gelten für alle Verträge über individuelle Softwareentwicklung, die Automatisierung von Geschäftsprozessen, Digitalisierungs- und IT-Beratung sowie damit zusammenhängende Dienst-, Werk- und Betreuungsleistungen zwischen Vital IT und dem Kunden – auch für künftige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Vital IT stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn Vital IT eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individuelle Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Vital IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Vital IT oder durch schriftliche Annahme eines verbindlichen Angebots durch den Kunden zustande. Beginnt Vital IT mit Einverständnis des Kunden mit der Leistungserbringung, kommt der Vertrag konkludent zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Typisches Vorgehen: Erstgespräch, Analyse (z. B. eine 2-Tage-Analyse), Umsetzungsplan mit Angebot sowie anschließende Umsetzung. Die einzelnen Schritte können Gegenstand getrennter, jeweils eigenständiger Beauftragungen sein.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Umfang und Inhalt der Leistungen bestimmen sich nach der jeweiligen vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung bzw. dem vereinbarten Umsetzungsplan. Maßgeblich ist der Vertrag einschließlich seiner Anlagen.
(2) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden (Change Requests) nach Vertragsschluss werden von Vital IT auf Basis eines separaten Angebots nach Aufwand umgesetzt, sofern sie nicht unerheblich sind. Bis zur Einigung über ein Änderungsangebot führt Vital IT die Arbeiten am ursprünglichen Leistungsumfang fort; dadurch bedingte Terminverschiebungen gehen nicht zu Lasten von Vital IT.
(3) Vital IT ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar und in sich abgrenzbar sind.
(4) Analysen, Workshops, Konzeptionen und Beratungsleistungen (z. B. eine mehrstufige Prozess- und Digitalisierungsanalyse) sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen – unabhängig davon, ob sich anschließend ein Umsetzungsauftrag anschließt.
(5) Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet, schuldet Vital IT Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird insoweit nicht geschuldet (vgl. § 6 Abs. 6).
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Vital IT rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge (z. B. zu Systemen, Schnittstellen und Drittanbieterkonten) sowie geeignete Ansprechpartner und – soweit erforderlich – Testumgebungen zur Verfügung.
(2) Der Kunde benennt einen projektverantwortlichen Ansprechpartner, der zur Abgabe verbindlicher Erklärungen (z. B. Freigaben, Priorisierungen) befugt ist.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Systeme frei von Rechten Dritter sind bzw. er zur Nutzung berechtigt ist, und stellt Vital IT insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen um die Dauer der Verzögerung. Zusätzlicher, durch die unterbliebene oder verspätete Mitwirkung entstehender Mehraufwand ist vom Kunden nach den vereinbarten Vergütungssätzen gesondert zu vergüten. Weitere Rechte von Vital IT (z. B. nach § 642 BGB) bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Vital IT erbringt ihre Leistungen nach zwei Vergütungsmodellen:
(a) Laufende Betreuung, Weiterentwicklung und sonstige Leistungen nach Aufwand: Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes von 150 EUR netto. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten; angefangene Einheiten werden voll berechnet.
(b) Projektgeschäft zum Festpreis: Der im Angebot bzw. Umsetzungsplan vereinbarte Festpreis ist verbindlich und umfasst den vereinbarten Leistungsumfang. Leistungsänderungen und -erweiterungen (Change Requests) über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus werden auf Basis eines separaten Angebots nach Aufwand zum Stundensatz von 150 EUR netto berechnet (§ 3 Abs. 2). Bei Festpreisprojekten erfolgt die Rechnungsstellung in der Regel in Form von Abschlags- bzw. Raten- oder Meilensteinzahlungen nach Projektfortschritt gemäß Angebot (vgl. Abs. 4).
(2) Bei vereinbarter Aufwandsvergütung erstellt Vital IT auf Wunsch Tätigkeitsnachweise; diese gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
(3) Reisekosten und -zeiten sowie notwendige Auslagen werden nur gesondert berechnet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich bzw. bei Festpreisprojekten nach den vereinbarten Meilensteinen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig (netto).
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Vital IT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung bei Werkleistungen
(1) Soweit die vereinbarte Leistung eine Werkleistung ist (insbesondere die Übergabe individualisierter Software oder Automatisierungslösungen), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Vital IT meldet die Abnahmereife; der Kunde nimmt das Werk innerhalb von 14 Tagen ab oder teilt Vital IT innerhalb dieser Frist konkrete, die Abnahme verhindernde Mängel schriftlich mit. Erhebliche, die bestimmungsgemäße Nutzung ausschließende Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen und werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
(2) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde das Werk oder Teile davon produktiv nutzt, ohne innerhalb der Frist nach Absatz 1 Mängel zu rügen.
(3) Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel an Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich nicht zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist (z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Garantieübernahme).
(4) Mängel sind unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung (Fehlerbild, Vorgehen zur Reproduktion, ggf. Protokolle/Screenshots) schriftlich zu rügen. Vital IT leistet zunächst Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung nach Wahl von Vital IT). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie verweigert, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz im Rahmen von § 8) zu.
(5) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf unsachgemäßen Änderungen, Erweiterungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Software, auf ungeeigneter Betriebsumgebung oder auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht zurückzuführen ist.
(6) Bei reinen Dienstleistungen (insbesondere Beratung, Analyse, Konzeption) schuldet Vital IT keinen bestimmten Erfolg. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem jeweiligen Stand der Technik erbracht; die Haftung richtet sich insoweit ausschließlich nach § 8.
§ 7 Rechte an der Software / Nutzungsrechte
(1) Vital IT bleibt Inhaberin aller Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der von ihr entwickelten Software, an Konzepten, Dokumentationen, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsergebnissen. Dies gilt auch, wenn die Entwicklung individuell für den Kunden erfolgt.
(2) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der individualisiert für ihn entwickelten Software ein einfaches, unbefristetes, räumlich unbegrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke innerhalb seines Unternehmens. Die Überlassung von Quellcode ist – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.
(3) Bei Standard- oder generischen Bestandteilen (Frameworks, Module, wiederverwendbare Komponenten) räumt Vital IT dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Gesamtlösung erforderlich ist. Vital IT behält sich vor, diese Bestandteile auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.
(4) Die Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung, der Weiterverkauf oder die sonstige Überlassung an Dritte – auch an verbundene Unternehmen – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vital IT zulässig.
(5) Der Kunde darf Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Identifizierung dienende Merkmale in und an der Software und den Dokumentationen nicht entfernen, verändern oder unkenntlich machen.
(6) Soweit Vital IT Open-Source-Komponenten einsetzt, unterliegen diese ausschließlich den jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen; insoweit gehen die Lizenzbestimmungen dieser Komponenten vor. Vital IT wird den Kunden auf wesentliche, für die Nutzung relevante Open-Source-Lizenzpflichten hinweisen.
(7) Bearbeitungen und Erweiterungen der Software durch den Kunden sind nur zulässig, soweit dies gesetzlich (insbesondere §§ 69c ff. UrhG) erlaubt oder vertraglich vereinbart ist.
§ 8 Haftung
(1) Vital IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer etwaig übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten – d. h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Bei Datenverlust haftet Vital IT nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten erforderlich ist, wenn der Kunde seine Daten ordnungsgemäß und regelmäßig – mindestens täglich – gesichert hätte. Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.
(5) Soweit die Haftung von Vital IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Vital IT.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Vital IT ausnahmsweise eine Garantie für die Beschaffenheit eines Werkes übernommen hat; in diesem Fall bleibt die Haftung im Umfang der Garantie unberührt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, streng vertraulich zu behandeln und Dritten – mit Ausnahme der zur Vertragserfüllung eingeschalteten, ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichteten Erfüllungsgehilfen – nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt, auch über das Vertragsende hinaus, solange die Informationen nicht allgemein bekannt werden oder rechtmäßig aus anderen Quellen zugänglich sind.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden (ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten bzw. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen; in letztgenanntem Fall ist die andere Partei – soweit zulässig – vorab zu informieren.
(3) Soweit Vital IT bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO Verantwortlicher.
(4) Hosting- und Serverleistungen von Vital IT sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgen grundsätzlich auf Servern in Rechenzentren in Deutschland. Ein Standort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kommt nur in Betracht, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
§ 10 Laufzeit und Kündigung bei laufenden Verträgen
(1) Bei Verträgen über laufende Leistungen (insbesondere Wartung, Betreuung, Weiterentwicklung, Hosting) gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Vertragspartner trotz Abmahnung mit angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird bzw. die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(4) Mit Vertragsende bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten; für entgangene Vergütung bei berechtigter Kündigung gilt § 649 BGB entsprechend, soweit anwendbar.
§ 11 Vorbehalt der Rechtseinräumung (Eigentumsvorbehalt)
(1) Die Einräumung von Nutzungsrechten gemäß § 7 sowie die Übertragung etwaiger Eigentumsrechte an Arbeitsergebnissen erfolgen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist dem Kunden eine vorläufige, jederzeit widerrufliche Nutzung der Leistungsergebnisse im vertragsgemäßen Umfang gestattet. Bei Zahlungsverzug ist Vital IT nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Nutzung vorläufig zu untersagen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und soweit gesetzlich zulässig – Köln. Vital IT bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
Vital IT GmbH · Friedlandstraße 66 · 51067 Köln · info@vitalitgroup.de